Fachtagung fordert eine unabhängige Kontrolle der Polizei
„Demokratisierung der Polizei“ – das wäre ein kühnes Unterfangen, wie sich nach der gleichnamigen Fachtagung, die die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE am 29. Mai 2010 im Hamburger Rathaus ausrichtete, herausstellen sollte. Die Fraktion hatte Wissenschaftler_innen, Rechtsanwält_innen sowie Menschen aus Bürgerrechtsorganisationen und sozialen Bewegungen eingeladen, die sich mit den unterschiedlichen Aspekten der Polizeiarbeit beschäftigen und alle zu einem letztlich gleichen Ergebnis gelangen: Um eine demokratische Kultur bei der Polizei ist es schlecht bestellt.
Schon die gesetzlichen Grundlagen polizeilichen Handels genügen nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen, wie der Hamburger Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Republikanischen AnwältInnenvereins (RAV) Carsten Gericke ausführte. Eine ganze Reihe von Normen der Hamburger Polizeigesetze seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig und demnach dringend änderungsbedürftig.
Zu solchen Maßnahmen zählen etwa die permanenten verdachtsunabhängigen Kontrollen in den sogenannten Gefahrengebieten Hamburgs. Mit der Errichtung dieser Sonderrechtszonen setzten sich Dr. Jan Wehrheim vom Institut für Kriminologische Sozialforschung der Uni Hamburg und Bela Rogalla, Mitarbeiter der Hamburger Linksfraktion, auseinander. Die Gefahrengebiete werden allein von der Polizei auf Grundlage ihrer eigenen „Lageerkenntnisse“ festgelegt. Die Polizei legt gleichzeitig die entsprechenden Gruppen fest, von denen die angeblichen Gefahren ausgehen sollen. So nimmt sie beispielsweise „Jugendliche von 16 bis 25 Jahren in Gruppen von drei Personen“ oder „Personen, die augenscheinlich dem linken Spektrum zuzuordnen sind“ ins Visier, um sie anzuhalten, Identitätskontrollen, Befragungen oder Untersuchungen durchzuführen und Platzverweise und Aufenthaltsverbote auszusprechen.
Vertieft diskutiert wurde auch das Thema „Rechtswidrige Polizeigewalt“. Das Ergebnis mehrerer parlamentarischer Anfragen der Linken zum Thema spricht Bände: Von 2003 bis 2009 sind in Hamburg 2.066 Ermittlungsverfahren gegen 3.015 beschuldigte Polizeibedienstete wegen Körperverletzung im Amt geführt worden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat hiervon lediglich 13 Fälle zur Anklage gebracht – die übrigen 99,5 Prozent der Fälle wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Zu den Hintergründen rechtswidriger Polizeigewalt und der Tatsache, dass diese strafrechtlich nahezu nicht verfolgt wird, klärte u.a. Martin Herrnkind von amnesty international auf. Herrnkind, der an einer Polizeischule lehrt, erläuterte hierbei etwa die Wirkungsweisen einer autoritär geprägten Cop Culture.
Die Frage nach einer Demokratisierung der Polizei ist zunächst einmal eine Frage der effektiven Kontrolle von Polizeiarbeit, so schlussfolgerte die TeilnehmerInnen der Fachtagung. Amnesty international und Humanistische Union fordern deshalb Institutionen, die unabhängig, eigenständig und wirkungsvoll die Arbeit der Polizei überwachen. Gemeinsam mit Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, warben die Beteiligten für die Einrichtung eines entsprechenden Polizeibeauftragten. Dieser müsse auch gegen alle Widerstände der Polizeigewerkschaften durchgesetzt werden, betonte Prof. Fritz Sack, Kriminologe und ehemaliges Mitglied der vom CDU-Schill-FDP-Senat seinerzeit abgeschafften Hamburger Polizeikommission: „Wer den Sumpf trocken legen will, darf nicht die Frösche befragen“.
Weiterführende Hinweise unter www.grundrechte-kampagne.de .